UVV Fahrzeugkontrolle

Als Gewerbetreibender haben Sie die gesetzliche Pflicht Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge, egal ob Opel, Ford, Nutzfahrzeug oder Fremdfabrikat, durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter die Verantwortung. Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich zu prüfen und deren Zustand zu dokumentieren. Wir als Service-Partner haben die geforderte Sachkunde und sorgen mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht. 

Dieser Nachweis ist bis zur nächsten UVV-Prüfung, nach einem Jahr, mitzuführen.

Geprüft werden u. a. folgende Merkmale:


- Verkehrssicherheit
- An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen)
- Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel) 
- Anhängerkupplung
- Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile 


Wir führen die UVV Fahrzeugkontrolle auch bei Fremdmarken wie: Audi, BMW, Chevrolet, Citroen, Fiat, Honda, Hyundai, Jeep, Kia, Mazda, Mercedes, Mitsubishi, Nissan, Peugeot, Seat, Skoda, VW durch.

Gerne können Sie für Ihre UVV-Fahrzeugkontrolle auch aus Bad Dürkheim, Grünstadt, Ludwigshafen oder Mannheim zu uns kommen.

Weitere Services:   Hauptuntersuchung, Unfallservice, Hol- und Bringservice, Scheiben-Reparatur, Radwechsel und Radeinlagerung, UVV-Fahrzeugkontrolle.

Terminvereinbarung unter:

Telefon:
06233-3755-0 oder per
Email: Service@weismann-frankenthal.de

(Zuletzt geändert am 08.09.2020)